KNX Planung – je genauer desto besser

knx planung

Dieser Blog richtet sich an Bauherren, Elektrotechniker und Systemintegrator.

Immer wieder höre ich Klagen über mangelhafte Ausführung der KNX Konfiguration – oft endet dies sogar darin, dass ein Rechtstreit entsteht. Es wird gejammert und geschimpft, dass der Elektriker bzw. der Systemintegrator schlechte Arbeite geleistet haben.

Hier möchte ich ein wenig einhacken, wo fängt denn mangelhafte Ausführung an? Auch wenn dies nicht angenehm zu Lesen ist, schlechte Ausführung beginnt oft schon bei der Planung, welche ja auch den Bauherren betrifft.

Die Kommunikation ist ganz wichtig – der Ausführende muss wissen und verstehen was der Bauherr möchte – im Gegenzug muss der Ausführende den Bauherren aber auch über die zahlreichen Möglichkeiten die es gibt, ausführlich beraten.

Oft wissen die Ausführenden nur, dass sie Basisfunktionen wie Jalousien Steuerung nach Wettersituation und Lichtsteuerung programmieren müssen und welches Schalterprogramm gewünscht wird. Da gibt es dann unterschiedliche Ausführungsmöglichkeiten – welcher ein guter Elektrotechniker bzw. Systemintegrator auch vorab mit seinem Kunden abklärt. Damit wird möglicher Ärger vermieden.

Die beste und sicherste Seite ist, wenn die Funktionen in einem Lasten- bzw. Pflichtenheft festgehalten werden. Warum? Ganz einfach: In dem Pflichtenheft wird jeder Taster der Installation angeführt, und es wird jede Funktion der Taster beschrieben.

Wünscht man auch eine Visualisierung wird diese anhand einer Skizze im Pflichtenheft angeführt.

Dank des Pflichtenhefts kann auch im Vorfeld der Preisrahmen für die Installation definiert werden und es gibt kein unangenehmes Erwachen.

Was muss bei einem Pflichtenheft beachtet werden? Da in dieser Dokumentation Produkte spezifiziert werden muss auf geltende Normen und gesetzliche Grundlagen Rücksicht genommen werden – das dürfen nur elektrotechnische Planer oder konzessionierte Elektrotechniker.

So hat der Kunde die Sicherheit, dass er, im Falle einer Fehlplanung, Regressansprüche geltende machen kann, welche dann auch durch die Haftpflichtversicherung, die auch zum Beispiel Planungsfehler abdeckt, des ausführenden Unternehmens gedeckt sind.

Oder es werden beispielsweise Einbaugeräte geplant, welche die gewünschte Funktion dann doch nicht wiedergeben können – dies führt dazu, dass weitere Geräte eingebaut werden wodurch der Platz im Verteiler immer weniger wird. Das birgt die Gefahr, dass am Ende des Bauvorhabens der Verteiler zu voll oder zu warm ist und man nichts mehr adaptieren kann bzw. die Adaptierung sehr teuer werden könnten.

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