KNX Förderung

Es ist soweit: In Österreich gibt es eine Förderung für Gebäudeautomatisierung!

KNX ist eine standarisierte Technologie, welche seit über 30 Jahren am Markt ist und den Vorteil hat, dass auch ältere Installationen jederzeit erweitert werden können. Das tolle an der Förderung ist ,dass sie auch für Bestandsobjekte und Visualisierung gilt! Wichtig zu erwähnen ist auch, dass wir mit KNX es auch schaffen können, den Klimazielen etwas näher zu kommen.

Es freut mich, dass das Thema Smart Office nun auch hierzulande Einzug hält! Wir unterstützen Sie gerne bei der Integration & Planung Ihrer Gebäudeautomatisierung

Nun aber ein kurzer Überblick über die Förderung:

Was wird gefördert?

  • Dienstleistungen zur Planung, Vorbereitung und Konzeptionierung – z.B. Erstellung eines Sensor- und Energiezählerkonzept, Auswahl des Automatisierungssystems, …
  • Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
  • Implementierung von Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen (BACS – building automation and control systems)
  • Inbetriebnahme, Parametrierung und Optimierung

Förderungsfähige Investitionen

  • Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik (max. 15 % der Gesamtkosten)
  • Zentrale Leitrechner mit Visualisierung  Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie
  • Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen
  • Energiezähler
  • Einmaliger Ankauf von Lizenzen (Software, …)
  • Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Fördervoraussetzungen  

  • Die Bruttogeschoßfläche (BGF) des von der Automatisierung umfassten Gebäudes muss im Bestand mindestens 1.000 m² betragen.
  • Das Gebäude muss überwiegend betrieblich (für Nicht-Wohnzwecke) genutzt werden.
  • Das MSR/BACS-System muss über ein Anbieter-offenes System (z.B. BUS-System) extern steuerbar sein. Gemäß EN 15232

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss nach Umsetzung des Projektes ausbezahlt und ist mit 20 % (15 %    für große Unternehmen) der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 4,5 Millionen Euro.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, Mieter oder Pächter von Gebäuden

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